Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) für KRITIS-Betreiber

Problem

Alle KRITIS-Betreiber müssen seit 30.6.2019 laut IT-Sicherheitsgesetz alle 2 Jahren dem „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ die Unbedenklichkeit Ihrer IT Infrastruktur nachweisen. Im Zuge dessen können diese eine prüfende Stelle (interne Revision / externe Beratungsgesellschaft) beauftragen, welche die Maßnahmen des bspw. ISMS auditiert.

Ansatz

Um den Aufbau eines ISMS zu erleichtern bietet sich die folgende Vorgehensweise an:

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